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Schulintegration / Eingliederungshilfe

Integration

Schulintegration / Eingliederungshilfe

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und

2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Wir begleiten Kinder, Jugendliche und Familien im Prozess des Ankommens. Unsere Integrationshilfen umfassen sprachliche, schulische und soziale Unterstützung – individuell abgestimmt auf die Lebenssituation vor Ort.